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Aktuelles

Anfragen zum Thema Kriegsdienstverweigerung

Aufgrund des militärischen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine hat sich seit dem 24.02.2022 die Sicherheitslage in Europa schwerwiegend verändert. Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich vermehrt Gedanken darüber, welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen diese neue Lage haben könnte.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erreichen in diesem Zusammenhang vermehrt Anfragen – insbesondere zum Thema Kriegsdienstverweigerung bzw. zum Verzicht auf eine bereits bestehende Anerkennung als Kriegsdienstverweigernde.

Alle neuen Anträge auf Kriegsdienstverweigerung müssen beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr gestellt werden. Das gilt auch für aktive Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten sowie Ungediente. Jene Personen, die noch nicht gemustert wurden und den Kriegsdienst verweigern wollen, müssen sich ebenfalls an das Karrierecenter wenden. Denn erst, wenn deren Wehrdiensttauglichkeit und Verfügbarkeit rechtskräftig feststeht, leitet das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr die Unterlagen an das BAFzA zur inhaltlichen Entscheidung über den Antrag weiter. Hier finden Sie eine Übersicht aller Karrierecenter der Bundeswehr (am Ende der Seite).

Für alle, die auf ihre bestehende Kriegsdienstverweigerung verzichten wollen, ist das BAFzA zuständig. Der Verzicht kann als formlose, eigenhändig unterzeichnete Erklärung an das BAFzA gesendet werden (Postanschrift: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, 50964 Köln). Darin muss die betreffende Person unter Angabe ihrer Personenkennziffer (hilfsweise Geburtsdatum, Geburtsort) und Anschrift erklären, dass sie „nicht mehr aus Gewissensgründen daran gehindert ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten“.