In Zusammenhang mit der aktuellen Situation durch das Coronavirus erreichen uns in diesen Tagen vermehrt Anfragen hinsichtlich unserer vermeintlichen Zuständigkeit für die Ansprüche sozialer Dienstleister nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (
SodEG). Hierzu stellen wir fest: Das
BAFzA ist kein Leistungsträger im Sinne des
§ 12 Sozialgesetzbuch I und somit nicht zuständig für mögliche Ansprüche sozialer Dienstleister nach dem
SodEG.