Zivildienst
Bis zum Aussetzen der allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 2011 gab es für Männer, die den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigerten, den Zivildienst. Voraussetzung war die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung. Die Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) geregelt.
Nach erfolgreicher Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer mussten wehrpflichtige Männer statt des Grundwehrdienstes einen verpflichtenden Zivildienst in sozialen, pflegerischen oder gemeinwohlorientierten Einrichtungen leisten.
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 entfiel auch der Zivildienst. An seine Stelle trat ab 1. Juli 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD), der Menschen jeden Alters und Geschlecht offensteht und freiwillig geleistet wird.