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Zivildienstbeschädigung

Eine gesundheitliche Schädigung kann eine Zivildienstbeschädigung sein, die herbeigeführt wurde durch

  • eine Dienstverrichtung,
  • einen während der Ausübung des Zivildienstes erlittenen Unfall und bestimmte Wegeunfälle,
  • ein dem Zivildienst eigentümliches Verhältnis oder
  • einen Angriff auf den Zivildienstleistenden wegen seiner Zugehörigkeit zum Zivildienst.

Dies können gesundheitliche Schädigungen physischer oder psychischer Natur sein, die zu einer vorübergehenden oder dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit führen.

Für die Zeit nach dem Zivildienst ist der Antrag auf Anerkennung einer Zivildienstbeschädigung und Gewährung auf Versorgung bei dem für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Versorgungsamt zu stellen.

Kontakt

Erik Bußmann
Telefon: 0221 3673-4578
Telefax:  0221 3673-1821


Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln


Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln