Hauptnavigation

Heilbehandlung nach Beendigung des Zivildienstes

Das Bundesamt war für die Dauer Ihres Zivildienstes der Kostenträger für Heilbehandlungen. Mit Beendigung Ihres Zivildienstes endete auch Ihr Anspruch auf Heilfürsorge.

Litten Sie zum Entlassungszeitpunkt an einer Gesundheitsstörung, die keine Zivildienstbeschädigung ist, aber weiterhin behandelt werden muss, so können Sie Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, wenn

  • kein anderer Versicherungsträger (Krankenversicherung, Unfallversicherung) für diese Leistungen aufkommen muss,
  • Sie kein Einkommen haben, das die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigt und
  • die Gesundheitsstörung nicht auf eigenen Vorsatz zurückzuführen ist.

Die Entscheidung über diese Heilbehandlung in besonderen Fällen gemäß § 48 Zivildienstgesetz trifft das für Ihren ersten Wohnsitz zuständige Versorgungsamt. Den Antrag müssen Sie beim Versorgungsamt stellen.

Kontakt

Erik Bußmann
Telefon: 0221 3673-4578
Telefax:  0221 3673-1821


Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln


Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln