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Bescheinigungen

Dienstzeitbescheinigung

Der ehemalige Zivildienstleistende hat nach Beendigung des Zivildienstes eine Dienstzeitbescheinigung in zweifacher Ausfertigung erhalten.

Die Dienstzeitbescheinigung wurde ihm zusammen mit den Entlassungspapieren ausgehändigt; sie ist sorgfältig aufzubewahren. Die für den früheren Arbeitgeber bestimmte Ausfertigung ist diesem unverzüglich vorzulegen.

Benachrichtigung über die gemeldeten Beitragszeiten an den Rentenversicherungsträger für Zeiten des Zivildienstes

Über die dem Rentenversicherungsträger gemeldeten, auf die Zeit des Zivildienstes entfallenden Beitragszeiten werden die ehemaligen Zivildienstleistenden durch besondere Benachrichtigung unterrichtet. Diese Benachrichtigung wird spätestens sechs Monate nach der Entlassung versandt.

Beglaubigte Dienstzeitbescheinigung zur Vorlage bei ausländischen Behörden

Benötigt ein ehemaliger Zivildienstleistender eine beglaubigte Dienstzeitbescheinigung als Nachweis der Erfüllung seiner Wehrpflicht in Deutschland zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde (z. B. Konsulat oder Botschaft), kann er diese beim Bundesamt anfordern. Solche Bescheinigungen sind in der Regel bei doppelten Staatsangehörigkeiten notwendig. Viele Staaten verlangen auf dieser Urkunde eine Legalisation in Form einer Endbeglaubigung oder Apostille (Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift und eines Siegels), die durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erteilt wird (gegen Gebühr).

Kontakt

Dienstzeitbescheinigung:
Telefon: 0221 3673-0


Gemeldete Beitragszeiten an den Rentenversicherungs-
träger:

Telefon: 0221 3673-0


Dienstzeitbescheinigung zur Vorlage bei ausländischen Behörden:
Gabriele Merk
Telefon: 0221 3673-2455

Alenka Rego Dacal
Telefon: 0221 3673-2444


Postanschrift:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln


Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln