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Berufsförderung

Die noch nicht abgeschlossenen Vorgänge der Berufsförderung sind von den ehemaligen Verwaltungsstellen und Zivildienstgruppen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgegeben worden.

Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt nach Ende der Bildungsmaßnahme. Dafür sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Teilnahmebescheinigung (Vordruck)
    vollständig ausgefüllt und vom Veranstalter nach Ende der Maßnahme unterschrieben und gestempelt
  • Zahlungsbestätigung (auf dem Vordruck)
    ist der Betrag höher als auf der vorläufigen Kostenaufstellung müssen die Zivildienstleistenden eine Quittung oder die Kopie eines Kontoauszuges vorlegen
  • Rechnungen für Lernmittel
    der Zahlungsnachweis muss angehängt sein, die Buchtitel müssen erkennbar sein
  • Bescheinigungen (z. B. Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung) Nachweise, dass die erteilte Auflage erfüllt ist
  • Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins
    nur bei Maßnahmen zum Erwerb eines Führerscheins

Kontakt

Günter Glasmacher
Telefon: 0221 3673-1171


Postanschrift:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln


Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln