Ausschuss für Mutterschutz (Geschäftsstelle)
Weitere Informationen zum Ausschuss für Mutterschutz und zu Mutterschutz
Informationen zum Ausschuss für Mutterschutz (AfMu)
Dem AfMu gehören 15 ehrenamtliche Mitglieder an, die die öffentlichen und privaten Arbeitgeber, die Ausbildungsstellen, die Gewerkschaften, die Studierenden, die Landesbehörden und insbesondere auch die Wissenschaft vertreten.
Die Mitglieder und ihre Stellvertretungen wurden 2018 für die Amtszeit von 4 Jahren berufen. Der Ausschuss arbeitet nach einer Geschäftsordnung und tagt zweimal im Jahr. Für die verschiedenen Fachbereiche gibt es mehrere Untergremien: Es wurden drei Unterausschüsse und sieben Arbeitskreise eingerichtet.
Aktuelle Informationen zu Mutterschutz und SARS-CoV-2
Schwangere und Stillende haben weiterhin viele Fragen, die den Mutterschutz und Arbeitsschutz betreffen. Auch für Arbeitgeber, Ausbildungsstellen, Schulen und Hochschulen, sowie für betriebsärztliche Beratungsstellen, Frauenärztinnen und Frauenärzte sind Fragen ungeklärt. Ein Ad hoc-Arbeitskreis unter Mitarbeit von Mitgliedern des Ausschusses hatte 2020 ein Informationspapier und einen FAQ Bereich entwickelt. Das Informationspapier "Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2" wurde jetzt vom BMFSFJ mit den Expertinnen und Experten des AfMu aktualisiert:
Der hier angeführte FAQ Bereich wird auch noch einer Aktualisierung unterzogen werden.
Weitere Informationen zum Mutterschutz
Hier finden Sie weiterführende Dokumente, Vorträge und Artikel zur Arbeit des Ausschusses für Mutterschutz und zu Neuerungen des Mutterschutzgesetzes.