Ausschuss für Mutterschutz (Geschäftsstelle)
Das Mutterschutzgesetz wurde 2018 grundlegend geändert. Das Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Des Weiteren ermöglicht das Gesetz der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.
In dem Zusammenhang wurde der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) eingerichtet. Seine Aufgabe ist, praxisgerechte Regeln zu entwickeln, die es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Unter anderem gehört es zu den Aufgaben des Ausschusses, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Der AfMu arbeitet eng mit den arbeitsschutzrechtlichen Ausschüssen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammen.
Die ehrenamtlichen Mitglieder wurden erstmalig 2018 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung berufen. Im September 2022 wurden die Mitglieder des AfMu für die zweite Sitzungsperiode ernannt. Im Ausschuss sind die öffentlichen und privaten Arbeitgeber, die Ausbildungsstellen, die Gewerkschaften, die Studierendenvertretungen, die Landesbehörden und insbesondere auch die Wissenschaft vertreten.
Alle weiterführenden Informationen und Dokumente zum Ausschuss, zu seinen Mitgliedern, zum Arbeitsprogramm, zu seinen Aufgaben, zu seinen Arbeitsergebnissen und zu anderem zu hilfreichen Informationen zum Mutterschutz finden Sie auf der gesonderten Internetseite der Geschäftsstelle für den AfMu unter www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de
Die Geschäfte des Ausschusses fürMutterschutz werden von der Geschäftsstelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben geführt. Die Geschäftsstelle unterstützt den AfMu sowohl organisatorisch als auch fachlich.
Kontakt
Bei Fragen zum Ausschuss:
Telefon: 0221 3673-2000
E-Mail: Gst-Mutterschutz[at] bafza.bund.de
Bei persönlichen Fragen zum Mutterschutz:
Servicetelefon: 030 201 791 30
Anfrage über das Kontaktformular
Postanschrift:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Geschäftsstelle AusschussfürMutterschutz -
50964 Köln
Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln