Hauptnavigation

Geschäftsstelle der Conterganstiftung

Das Bundesamt nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung wahr.

Leistungsbereich

Die Geschäftsstelle bearbeitet unter anderem Anträge nach dem Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) auf:

  • Zahlung einer einmaligen Kapitalentschädigung
  • Zahlung einer lebenslangen monatlichen Conterganrente
  • Rentenkapitalisierung

und koordiniert jährliche Zahlungen zur :

  • Leistung zur Deckung spezifischer Bedarfe
  • Sonderzahlung

Telefonische Erreichbarkeit

Wählen Sie dazu bitte die Rufnummer 0221-3673-3673 und drücken oder sagen Sie im Auswahlmenü die Ziffer „2“. Sie werden unmittelbar mit einer freien Mitarbeiterin oder einem freien Mitarbeiter verbunden.


Beratung

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Conterganstiftung (ContStifG) in der Fassung des Vierten Änderungsgesetzes 2017 werden die jährlichen Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe ab 2017 ohne Antrag gewährt. Die Menschen mit Behinderung, denen eine Conterganrente zuerkannt worden ist, erhalten eine jährliche Pauschale.

Des Weiteren eröffnet der Gesetzgeber den Conterganbetroffenen ein Beratungsspektrum.

Telefonische Erreichbarkeit

Wählen Sie dazu bitte die Rufnummer 0221-3673-3673 und drücken oder sagen Sie im Auswahlmenü die Ziffer „1“. Sie werden unmittelbar mit einer freien Mitarbeiterin oder einem freien Mitarbeiter verbunden.

Kontakt

Telefon: 0221 3673-3673
Servicezeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9:00 – 16:00 Uhr


Postanschrift:
Geschäftsstelle der Conterganstiftung
50964 Köln


Besucheranschrift:
Erna-Scheffler-Str. 3
51103 Köln

Durch die Förderung und Überwachung von Forschungs- und Erprobungsvorhaben soll behinderten Menschen Hilfe gewährt werden, um ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu unterstützen und die durch Spätfolgen hervorgerufenen Beeinträchtigungen zu mildern.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter  www.contergan-infoportal.de